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Rechtsanwalt Kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Personalvertretungen, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte — von der Betriebsvereinbarung bis zur Einigungsstelle.
Kollektives Arbeitsrecht

Neben unserer Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht verfügen wir seit vielen Jahren über praktische Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personalvertretungen, Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten.

Zu unseren Kernkompetenzen zählen:

  • Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten im Beschlussverfahren
  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Vertretung in der Einigungsstelle
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen

Wir bieten Betriebs- und Personalräten Inhouse-Schulungen im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht an.