Das Vertragsrecht ist einer der drei Kernbereiche unseres Wirtschaftsrechts. Wir gestalten und prüfen die Verträge, auf denen Ihr Tagesgeschäft ruht: Einkaufsverträge, Vertriebsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Die einzelnen Leistungen finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, welches Thema Ihre Situation betrifft.
Zu unseren Kernkompetenzen zählen
- Gestaltung und Prüfung von Einkaufsverträgen und Rahmenlieferverträgen
- Absicherung von Qualität, Lieferterminen und Gewährleistung in der Lieferkette
- Beratung zu Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB sowie zum Lieferantenregress
- Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen
- Beratung zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
- Erstellung und Prüfung von Einkaufs- und Verkaufs-AGB, auch für den Onlinehandel
- Prüfung der Wirksamkeit von Haftungsbegrenzungen und Vertragsstrafen
- Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Verhandlung von Verträgen mit Lieferanten, Abnehmern und Vertriebspartnern
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche