Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts (insbesondere Kündigungsschutzrecht, Kündigungsschutzprozesse, Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge)
Vertretung und Beratung von Betriebs- und Personalräten auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts
Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstrechts, insbesondere Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Vita
Studium an der Universität zu Köln
Referendariat bei dem Oberlandesgericht Stuttgart
nach Tätigkeiten bei nichtjuristischen Arbeitgebern seit 2011 Rechtsanwalt bei ROHRBACH RECHTSANWÄLTE
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht