Individuelles Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht verfügen wir als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie leitenden Angestellten und Führungskräften. Wir werden für Sie daher in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Konflikten tätig.


Hierbei zählen zu unseren Kernkompetenzen:

  • die Beratung vor und nach dem Ausspruch einer Kündigung, die Vertretung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und das Führen von Abfindungsverhandlungen
  • die Prüfung und Gestaltung von Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag sowie die Gestaltung eines Aufhebungsvertrags, auch für leitende Angestellte und Geschäftsführer
  • die Durchsetzung vertraglicher Rechte aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
  • die allgemeine Konfliktberatung bei Problemen am Arbeitsplatz, insbesondere bei Diskriminierungen nach dem AGG oder Mobbing
  • die Entfristung von befristeten Arbeitsverhältnissen
  • die Beratung und Vertretung bei einer Abmahnung
  • die Formulierung und Berichtigung eines Arbeitszeugnisses bis hin zur Zeugnisklage
  • die Beratung und Vertretung bei Urlaub und Krankheit (z.B. betriebliches Eingliederungsmanagement BEM), bei Mutterschutz, Elternzeit und Elternteilzeit
  • die Beratung bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
  • die Vertretung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, auch gegenüber dem Versorgungs- und Integrationsamt, etwa zur Durchsetzung des besonderen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX.