Vorsorgeberatung

Wir sind spezialisiert auf die umfassende Vorsorgeberatung.

Wer Wert auf ein selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende legt, muss bereits in guten Zeiten aktiv Vorsorge für schwierigen Zeiten treffen, damit im Ernstfall alles nach seinen Wünschen geschieht.

Hierzu gehört insbesondere die Errichtung von 3 aufeinander abgestimmten Dokumenten:

  1. Eine individuell ausformulierte Vorsorgevollmacht als „Lizenz zum Kümmern“

    Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht machen Sie einen anderen Menschen zum Geschäftsführer über Ihr Leben. Das klappt am besten, wenn Ihre Vorsorgevollmacht individuell für Sie verfasst wird und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Bevor Sie einen Blankoscheck auf Ihr Leben unterschreiben, sollten Sie sich unabhängig und kompetent beraten lassen.
  2. Eine widerspruchsfreie Patientenverfügung als „verbindliche Anweisung und Anordnung“ für Bevollmächtigte und für Ärzte

    Die Patientenverfügung wird gebraucht, wenn Sie ärztliche Versorgung benötigen, sich selbst aber nicht mehr äußern können bzw. Ihre Einwilligungsfähigkeit verloren haben. In einer solchen Lage muss eine andere Person für Sie sprechen. Die Patientenverfügung ist somit eine Anweisung an den Bevollmächtigten, einer Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Gleichzeitig ist sie eine verbindliche Anordnung für die behandelnden Ärzte. Nur mit einer eindeutig und zweifelsfrei formulierten Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Angehörige und Ärzte „ohne Wenn und Aber“ stets nach Ihrem Willen handeln, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können .
  3. Ein Testament/Erbvertrag als „Drehbuch für die Nachlassabwicklung“

    Zur Vorsorge gehört auch die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen durch eine kluge und klare Regelung Ihres letzten Willens. Ein Testament bedeutet aber nicht nur Fürsorge, sondern ist auch Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung und verhindert den Streit ums Erbe. Damit ist ein gut durchdachtes Testament die beste Versicherung für den Erhalt des Familienfriedens.

    Bei fehlendem Testament gelangen mit dem Zeitpunkt des Versterbens die allgemeinen Regeln der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung. Das führt in vielen Fällen zu unerwünschten und oftmals ungerechten Konsequenzen bei der Nachlassverteilung.

    Je komplizierter oder ungewöhnlicher die Familiensituationen (z.B. Patchwork- und Regenbogenfamilien, Familien mit behinderten Kindern oder zerrüttete Familien) oder je spezieller der Nachlass (z.B. Unternehmer, unübersichtliche Vermögen), desto wichtiger die kluge Testamentserrichtung!

    Sprechen Sie uns an, wir beraten und begleiten Sie gerne, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist.

    Weitergehende Informationen unter:
    www.vorsorge-anwaelte.koeln
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