Familien- und Erbrecht

Im Familienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Scheidungen und allen damit zusammenhängenden Fragen, insbesondere:

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Güterrecht und Zugewinn 
  • Versorgungsausgleich 
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Umgang und Sorgerecht 
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen 
  • eingetragene Lebenspartnerschaft 
  • Abstammung und Vaterschaft 
  • Gewaltschutz 

Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Testamente und Erbverträge und unterstützen sie bei Streitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vorsorgerecht: Die Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Alter bedarf guter Planung und rechtssicherer Ausgestaltung.

  • Wer steht mir zur Seite, wenn ich nicht mehr alles alleine regeln kann?
  • Welche Vorkehrungen kann ich in guten Zeiten treffen, damit in schlechten Zeiten auch wirklich alles so geschieht, wie ich es mir immer vorgestellt habe?

Diese zentralen Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Beratung als Vorsorgeanwalt. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihrer Wünsche und bei der Gestaltung einer auf Sie ganz persönlich zugeschnittenen Vorsorge in Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).